Nur noch rechts radeln an Werftstraße und Schönberger Straße

An der Werftstraße und der Schönberger Straße ändert sich die Verkehrsführung für den Radverkehr. Bisher wurden Radfahrer*innen auf der Wasserseite im Beidrichtungsverkehr geführt. Das ist künftig nicht mehr erlaubt: Der Weg auf der Wasserseite darf ab Zur Fähre nicht mehr in Richtung Norden (Ellerbek und Wellingdorf) befahren werden. Spätestens an der Kreuzung Werftstraße / Zur Fähre müssen Radfahrer*innen auf die andere Straßenseite wechseln und dann weiter auf der rechten Seite fahren. Das gilt auch in der anschließenden Schönberger Straße in Ellerbek und Wellingdorf. Schilder weisen die Radfahrer*innen in Höhe Norwegenkai auf die geänderte Verkehrsführung an der Werftstraße hin.

Mit dieser straßenverkehrsrechtlichen Entscheidung wird auf das stark gestiegene Radverkehrsaufkommen reagiert und zugleich die Sicherheit der Radfahrer*innen und Fußgänger*innen verbessert. Entlang der Werftstraße sind die Radfahrer*innen auf längerer Strecke auf dem für sie freigegebenen schmalen Gehweg unterwegs.

Die Radler*innen begegneten sich auf den schmalen Wegen auf der Wasserseite, wodurch es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen kam, auch an der Bushaltestelle „Franziusallee“. Die steigende Zahl an Lastenrädern und schnellen Pedelecs vergrößert das Unfallrisiko zusehends.

Die tiefgreifende Veränderung in der Verkehrsführung stellt nun eine Übergangslösung dar bis zur Fertigstellung der Veloroute 1 an der Werftstraße. Dort wird das Tiefbauamt ab 2023 einen vier Meter breiten eigenständigen Beidrichtungsradweg auf der Wasserseite bauen, der qualitativ der Veloroute 10 entspricht. Bis zur Fertigstellung der Veloroute an der Werftstraße (voraussichtlich 2025) gilt jetzt Rechtsverkehr in beiden Richtungen.

Parallel zum Verbot des Fahrens auf der linken Seite im beschriebenen Abschnitt wird die Radwegebenutzungspflicht dort aufgehoben, wo sie noch galt. Radfahrer*innen können nun auf ganzer Strecke wählen, ob sie die jeweils in Fahrtrichtung rechts gelegenen baulichen Radwege benutzen möchten oder in der Fahrbahn fahren wollen. Dort, wo Gehwege für das Befahren per Beschilderung frei gegeben sind, müssen Radfahrer*innen besondere Rücksicht auf die Fußgänger*innen nehmen und gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren.

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