Taxigutscheine helfen Menschen mit Gehbehinderung

Manche Kieler*innen mit dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis können öffentliche Verkehrsmittel nur schwer oder gar nicht nutzen. Sie benötigen eher ein Taxi, ein Spezialfahrzeug mit Hebebühne oder Rampe oder ein anderes geeignetes Fahrzeug, um mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Ihnen bietet die Landeshauptstadt Kiel unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung in Form von Taxigutscheinen.

Beim Fahrdienst für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Interessierte wenden sich an Martin Wiechmann vom Amt für Soziale Dienste, Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier, Telefon (0431) 901-3342, E-Mail Martin.Wiechmann@kiel.de, Postadresse: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Soziale Dienste, 53.4.1, Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel.

Ein Merkblatt zu den Regelungen und ein Antragsformular stehen unter www.kiel.de/taxigutscheine.

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Gehbehinderung